Wie verfasse ich ein Testament?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob ein Testament in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig ist. Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag dann empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht ‒ wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen es vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verknüpft sind.
Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Dieses muss vollständig eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Gang zum Notar.
Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich professionell beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, ihr Lebenswerk nach dem Tod weiter zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.
Wenn das Testament unterzeichnet und evtl. beglaubigt und hinterlegt ist, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen unterrichtet werden.